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PAR 6586 2025§ 6586SONSTIGE

Prozesse im Planen und Bauen optimieren: Beschleunigung der Planung

Beschluss zuNR_1278_2025
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

43

Beschlussdatum

18. September 2025

Gremiensitzung

18. September 2025

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, den Magistrat zu beauftragen, die Prozesse im Planen und Bauen zu optimieren, um die Planungszeiten zu verkürzen. Dies beinhaltet eine Überarbeitung des "Kommunalen Ablaufplans" sowie die digitale Optimierung von Abläufen. Ziel ist eine Beschleunigung von der Projektidee bis zur Umsetzung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Magistrat soll die zehn Projektschritte im "Kommunalen Ablaufplan" für die Planung von Bauprojekten überarbeiten. Hierbei soll eine weitgehende Parallelisierung erreicht werden, soweit keine sachlichen und revisionsbezogenen Gründe entgegenstehen und ohne die Zustimmung von Gremien, wie der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte, zu übergehen. Dies soll den Prozess von der Projektidee bis zum Spatenstich beschleunigen. Hierbei sollen auch die Beschleunigungsansätze im M 95 (2024) in Punkt 8 zur Schulbauoffensive berücksichtigt werden, sowie die allgemeinen Finanz- und Wirtschaftsvorschriften und die Revisionsordnung überprüft werden, ob diese für eine generelle Anwendung in Frage kommen. Die Rechte der Stadtverordnetenversammlung sollen hierbei nicht beeinträchtigt werden. Dies vorangeschickt wird der Magistrat beauftragt: 1. Der Magistrat soll prüfen und berichten, wie die Projektschritte im "Kommunalen Ablaufplan" mittels üblicher Prozessoptimierungsmethoden im Rahmen der kommunalen Bestimmungen beschleunigt werden können. Auch organisatorische Methoden, wie beispielsweise Vorhabenspartnerschaften im Rahmen von Vergabeprozessen, sollen geprüft werden. Hierdurch sollen vor allem "Wartezeiten" minimiert werden, indem einzuholende Beschlüsse und Verfahren anderweitig, ggf. auf gebündelten Grundlagen, vorab eingeholt werden und Tätigkeiten parallelisiert und beschleunigt werden. Diese "Wartezeiten" betreffen vor allem, aber nicht nur, die Anmeldung der Planungsmittel für den Haushalt (Projektschritt 3) und das Warten auf Baumittel (Projektschritt 7). 2. Der Magistrat soll prüfen und berichten, welche bestimmten Gruppen/Pakete/Serien von Bauvorhaben sich dafür eignen, um gebündelt mit einem Budget für die Planung und Baudurchführung haushalterisch abgebildet werden zu können (analog der Schulbauoffensive), so dass die Umsetzung von der Bedarfsfeststellung bis zum Baubeginn zügig stattfinden kann. Hierbei soll unter anderem dargelegt werden, mit welchen Risiken beispielsweise bei Bauprojekten bereits auf Basis der ausgearbeiteten Projektidee ein Budget im Haushalt eingestellt werden kann. 3. Der Magistrat soll prüfen und berichten, inwieweit Projektschritte stärker digitalisiert werden können, um zur Beschleunigung im "Kommunalen Ablaufplan" und zur verbesserten Informationsgrundlage beizutragen. 4. Der Magistrat soll aus den nach Tz. 2 identifizierten Gruppen/Pakete/Serien ein Pilotprojekt bestimmen, an dem der optimierte "Kommunale Ablaufplan" in der Praxis erprobt wird. Die Stadtverordneten sind hierüber gesondert zu informieren. Notwendige Beschlüsse sind entsprechend frühzeitig einzuholen. 5. Der Magistrat soll darlegen, inwieweit Risiken bei einer frühzeitigen Zurverfügungstellung von Planungsmitteln und Baumitteln durch eine transparente Darstellung der Planungs- und Baufortschritte begegnet werden kann. Hierzu soll geprüft und berichtet werden, inwieweit ein Online-Portal für eine Transparenz im Status aller Hochbau- und Tiefbauarbeiten gegenüber Magistrat, Ämtern und Stadtverordneten sorgen kann.