PAR 458 2026§ 458BERICHT 3 MONATE
Erbbauzinsen flexibler gestalten und als Steuerungselement nutzen
Beschluss zuB_158_2024Gremium
Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau
Sitzung
1
Beschlussdatum
22. September 2026
Gremiensitzung
22. September 2026
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Erbbauzinsen flexibler zu gestalten, um sie als Steuerungselement zu nutzen. Dies soll zur Förderung der städtischen Entwicklung beitragen. Der Vorschlag befindet sich noch in der Abstimmung.
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Beschluss
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 158 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)