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PAR 458 2026§ 458BERICHT 3 MONATE

Erbbauzinsen flexibler gestalten und als Steuerungselement nutzen

Beschluss zuB_158_2024
Gremium

Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau

Sitzung

1

Beschlussdatum

22. September 2026

Gremiensitzung

22. September 2026

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Erbbauzinsen flexibler zu gestalten, um sie als Steuerungselement zu nutzen. Dies soll zur Förderung der städtischen Entwicklung beitragen. Der Vorschlag befindet sich noch in der Abstimmung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 158 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)