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PAR 4514 2024§ 4514KENNTNIS

Vergabe eines Erbbaurechts in Zeilsheim: Fragen klären

Beschluss zuB_18_2024
Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

25

Beschlussdatum

12. März 2024

Gremiensitzung

12. März 2024

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das Erbbaurecht in Zeilsheim zu vergeben, wobei die Bäume auf dem Grundstück erhalten bleiben müssen. Dies geschieht im Einklang mit dem Bebauungsplan B353 und den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde. Ziel ist es, eine nachhaltige Bebauung zu gewährleisten, die den Baumschutz berücksichtigt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)