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PAR 4348 2024§ 4348UEBERWIESEN

Dondorf-Druckerei unter Denkmalschutz stellen

Beschluss zuNR_856_2024
Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

24

Beschlussdatum

20. Februar 2024

Gremiensitzung

20. Februar 2024

Antragsteller

Linke

Beschluss

Die Vorlage NR 856 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat setzt sich bei der neuen Hessischen Landesregierung und den zuständigen Landesbehörden dafür ein, dass das Gebäude der ehemaligen Dondorf-Druckerei in der Sophienstraße 1 bis 3 unter Denkmalschutz gestellt wird. Der Bestandsschutz des Gebäudes ist Voraussetzung für künftige Planungen. Ein Abriss ist ausgeschlossen."