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PAR 4231 2024§ 4231UEBERWIESEN

Anlageziele der Stadt Frankfurt für Nachhaltigkeit und Menschenrechtswahrung: Auch Beteiligungsunternehmen der Stadt Frankfurt zur Einhaltung verpflichten

Beschluss zuNR_801_2023
Gremium

Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen

Sitzung

23

Beschlussdatum

16. Januar 2024

Gremiensitzung

16. Januar 2024

Antragsteller

Linke

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt auch auf mittelbare Beteiligungen auszudehnen und die Geschäftstätigkeit der Messe Frankfurt Middle East in Saudi-Arabien zu überprüfen. Dies soll sicherstellen, dass die Stadt Frankfurt ihre Verpflichtungen zur Wahrung von Menschenrechten und Nachhaltigkeit einhält.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 801 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dass a) die in den Anlagerichtlinien für die Stadt Frankfurt am Main formulierten Anlageziele zur Nachhaltigkeit (3.4.) auch für Geldanlagen und Geschäftstätigkeiten durch unmittelbare und mittelbare Beteiligungen der Stadt Frankfurt gelten; b) die Magistratsmitglieder, die im Aufsichtsrat der Messe Frankfurt vertreten sind, eine Prüfung der Geschäftstätigkeit und Geschäftspolitik der Tochtergesellschaft Messe Frankfurt Middle East in Saudi-Arabien vor dem Hintergrund der Missachtung von Menschenrechten in diesem Land sowie der sich zuspitzenden bewaffneten Konfliktlage im Nahen Osten veranlassen. Sie veranlassen ferner die Einstellung dieser Geschäfte, sofern sie nicht den Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt entsprechen."