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PAR 3818 2023§ 3818BEAUFTRAGT

Sanierungsoffensive für Frankfurt I: Weiterentwicklung des kommunalen Förderprogramms zur Beschleunigung der energetischen Sanierung von privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden

Beschluss zuNR_738_2023
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

25

Beschlussdatum

28. September 2023

Gremiensitzung

28. September 2023

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Beschluss

Der Magistrat wird beauftragt, das seit 2014 bestehende städtische Förderprogramm "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes" auf seine Wirksamkeit zur Erreichung eines im Betrieb klimaneutralen privaten Gebäudebestandes bis 2035 hin zu evaluieren und vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebungsinitiativen und Förderprogramme von Bund und Land sowie auf der Grundlage der Erfahrungen mit besonders erfolgreichen Förderprogrammen in anderen Städten in ein attraktives, wirksames und sozialverträgliches kommunales Förderprogramm zum klimaneutralen Bauen, Sanieren und Wohnen weiterzuentwickeln. Energetische Sanierungsmaßnahmen sollen erleichtert werden, Mieterschutz und energetische Sanierung dürfen sich jedoch nicht gegenseitig behindern. Energetische Sanierungsmaßnahmen sollen sozialverträglich umgesetzt werden. Das bedeutet: Sanierungen, die von der Stadt gefördert werden, dürfen nicht zu Mieter*innenverdrängung führen. Fördergelder sind daher bei einer möglichen Berechnung der Modernisierungsumlage abzuziehen. Letztendlich sollen auch die Mieter*innen von einer energetischen Sanierung profitieren. Die Einhaltung der sozialverträglichen Umsetzung wird durch den Magistrat laufend beobachtet. Das Förderprogramm soll nur Maßnahmen fördern, die laut kommunalem Wärmeplan in diesem Gebiet empfohlen werden, um die Verzahnung der energetischen Sanierung von Einzelgebäuden mit der kommunalen Wärmeplanung sicherzustellen. Im Rahmen des Förderprogramms soll der Einsatz ökologisch vorteilhafter Dämmstoffe besonders gefördert werden. Bestehende Nist- und Brutstätten von geschützten Arten (z. B. Mauersegler, Fledermäuse oder Falken) sollen frühzeitig erfasst, soweit möglich erhalten und, falls dies technisch nicht möglich ist, adäquat ersetzt werden. Der Magistrat wird beauftragt, zu klären, wie das städtische Förderprogramm so ausgestaltet werden kann, dass es die bestehenden Förderprogramme anderer staatlicher Ebenen optimal ergänzen kann. Das Förderprogramm wird grundsätzlich über ein vollständig digitales Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren gemäß dem barrierefreien Zugang der NR 523/22 abgewickelt. Die überarbeiteten Förderrichtlinien des Programms sollen möglichst noch im Jahr 2023 vorgelegt werden und auch die Ergebnisse des laufenden Austauschs mit Eigentümer*innen- und Mieter*innenverbänden im Hinblick auf Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungsgebiete berücksichtigen.