Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo
PAR 3439 2023§ 3439AKTENEINSICHT

Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses „Korruptionsverdacht bei der ABG Holding“

Beschluss zuNR_666_2023
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

23

Beschlussdatum

22. Juni 2023

Gremiensitzung

22. Juni 2023

Antragsteller

Linke

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses vor, um Aufklärung über Korruptionsverdachtsfälle bei der ABG Holding zu schaffen. Der Ausschuss soll die Ursachen für mangelnde Information seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der ABG Holding untersuchen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in die städtische Wohnungsgesellschaft wiederherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Dem Antrag NR 666 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. Gegenstand der Akteneinsicht ist die Aufklärung darüber, warum der Magistrat der Stadt Frankfurt, vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitz der ABG Holding, von der Geschäftsführung der ABG Holding über die seit 2021 laufenden staatsanwaltlichen Korruptionsermittlungen gegen zwei Mitarbeiter:innen der ABG Holding einschließlich Durchsuchungen von Geschäftsräumen der ABG Holding im Oktober 2021 nicht informiert wurde. Darüber hinaus soll geklärt werden, inwiefern dabei ein Organversagen des Aufsichtsrats der ABG Holding eine Rolle gespielt hat. Dieser hat sich im Herbst 2022 erst anderthalb Jahre nach den letzten Kommunalwahlen neu konstituiert, sodass hier möglicherweise Kontroll- und Berichtspflichten verletzt wurden. Zu prüfen ist, ob gesetzliche Vorschriften missachtet wurden. Dies betrifft sowohl den aktuellen als auch den vorherigen Aufsichtsrat. Zu diesem Zwecke soll Einsicht gewährt werden in alle in der Sache einschlägigen und verfügbaren städtischen Unterlagen/Dokumente/Aktenbände, insbesondere Aufsichtsratsprotokolle und Schriftverkehre zwischen Stadt und ABG Holding, für den Zeitraum seit Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Ferner soll Einsicht gewährt werden in die in der Sache geführte Korrespondenz der beteiligten Organe mit der Staatsanwaltschaft. Mögliche fehlende Dokumente sollen von der Geschäftsführung der ABG Holding unverzüglich eingefordert und zur Verfügung gestellt werden. Die Akteneinsichtsunterlagen sollen auch eventuelle Hinweise durch Hinweisgeber:innen (anonym oder ggf. Klarnamen) enthalten. Darüber hinaus sollen alle das Verhältnis der Stadt Frankfurt zu seinem Tochterunternehmen ABG Holding betreffende bzw. regelnde (Gesellschafts-)Verträge, Beteiligungsrichtlinien und (gesetzliche) Grundlagendokumente vorgelegt werden, insbesondere jene, die (auch vor dem Hintergrund der angestrebten kooperativen Mitgliedschaft der Stadt Frankfurt bei der Antikorruptionsorganisation Transparency International) die Transparenzregeln und Mitteilungspflichten betreffen. Der Akteneinsichtsausschuss soll dabei folgenden Fragen auf den Grund gehen: a) Seit wann ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Korruptionsverdachts bei der ABG Holding und wann und durch wen wurden der Aufsichtsrat der ABG Holding sowie der Magistrat der Stadt Frankfurt über die staatsanwaltlichen Ermittlungen in Kenntnis gesetzt? b) Welche Vereinbarungen oder Niederschriften bestehen hinsichtlich Kontroll- und Berichtspflichten der Geschäftsführung gegenüber seinem Aufsichtsrat, welche gegenüber der Stadt Frankfurt? c) Welchen Mitteilungspflichten unterliegt die Geschäftsführung der ABG Holding gegenüber seinem Aufsichtsrat, welchen gegenüber der Stadt Frankfurt? Welche Kontroll- und Berichtspflichten hat der Aufsichtsrat der ABG Holding? Welche Aufsichtspflichten gegenüber seinem Tochterunternehmen hat die Stadt Frankfurt? Welche dieser Pflichten wurden verletzt und warum? d) Wann und in welcher Besetzung hat der Aufsichtsrat der ABG Frankfurt im Zeitraum seit Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen getagt? Wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt wurden die staatsanwaltlichen Ermittlungen im Aufsichtsrat der ABG Holding behandelt? Und wenn nicht, warum? e) Welches Risikomanagementsystem führt(e) die Geschäftsführung der ABG Holding durch und wie haben sich der Aufsichtsratsvorsitzende und der Aufsichtsrat dazu verhalten? f) Welchen Transparenzregeln unterliegt die Stadt Frankfurt als Anwärter auf eine kooperative Mitgliedschaft bei Transparency International? 2. Der Ausschuss für Controlling und Revision wird mit der Akteneinsicht beauftragt. 3. Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. 4. Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. 5. Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.