Stadtverordnetenversammlung
14
14. Juli 2022
14. Juli 2022
Antragsteller
fraktionsunabhängig
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, ein Abwahlverfahren gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann einzuleiten. Dies geschieht aufgrund von Unzufriedenheit mit seiner Amtsführung, und es wird ein Bürgerentscheid für den 06.11.2022 vorgeschlagen.
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Beschluss
I. 1. Es wird ein Abwahlverfahren nach § 76 (4) der Hessischen Gemeindeordnung eingeleitet. 2. Sollte der Oberbürgermeister nicht binnen einer Woche schriftlich auf eine Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger über seine Abwahl verzichten, kommt es gemäß § 76 (4) der Hessischen Gemeindeordnung zu einem Bürgerentscheid. 3. Gemäß § 55 (1) des Hessischen Kommunalwahlgesetzes wird der Tag des Bürgerentscheides für den 06.11.2022 festgelegt. 4. Die Fragestellung des Bürgerentscheides lautet "Stimmen Sie für die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Peter Feldmann?" 5. Die Einleitung des Abwahlverfahrens begründet sich durch den Beschluss § 1835 der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022. 6. Sollte der Oberbürgermeister binnen einer Woche auf eine Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger über seine Abwahl verzichten, wird gemäß § 42 KWG der Tag einer vorgezogenen Oberbürgermeister-Wahl auf den 06.11.2022 festgelegt und eine mögliche Stichwahl am 27.11.2022 stattfinden. II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Dr. Kößler, Busch, Pauli, Pürsün, Fuchs, Huber, Ditfurth und Wehnemann dienen zur Kenntnis. III. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Oberbürgermeister Feldmann gemäß § 25 HGO an der Beratung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die Außenlautsprecherübertragung und der Audiostream waren abgestellt.