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Bau der Pavillonanlage an der Boehleschule

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 9 entstanden aus Vorlage: OF 5/6 vom 17.04.2016

Betreff: Bau der Pavillonanlage an der Boehleschule Die Einführung einer Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) mit ca. 30 Plätzen an der Boehleschule ist für den Beginn des Schuljahres 2016/2017 zugesagt. Die Baugenehmigung wurde erteilt und die Vergabe ist erfolgt. Daher sind wesentliche Voraussetzungen für die Errichtung der Pavillonanlage erfüllt. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. In welcher Projektphase befindet sich das Projekt zum Stichtag
  2. Mai 2016?
  3. Wird der Termin zum Schuljahresbeginn 2016/2017 aus heutiger Sicht eingehalten werden können?
  4. Welche weiteren Räumlichkeiten werden oder wurden die letzten Monate (z. B. Räume im ehemaligen ev. Gemeindehaus Am Gemeindegarten) zur Nutzung geprüft?
  5. Geht der Magistrat davon aus, dass die Anzahl der angebotenen Plätze für alle Kinder ausreichen wird?
  6. Falls die Antwort auf Frage 4. kein "ja" ist: Welche Lösungen bietet der Magistrat den Eltern an, deren Kind keinen Platz erhalten? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. April 2016OFOF 5/6Bau der Pavillonanlage an der BoehleschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 3. Mai 2016Sie sind hier
    VV 9Bau der Pavillonanlage an der Boehleschule
    Anfrage
  3. 25. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 980Bau der Pavillonanlage an der BoehleschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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