Anfrage zu den Planungen eines Konsulats am Standort Riedberg
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 21.03.2014, V 981 entstanden aus Vorlage: OF 329/12 vom 07.03.2014
Betreff: Anfrage zu den Planungen eines Konsulats am Standort Riedberg Der Presse war zu entnehmen, dass die Republik Korea (Südkorea) im Stadtteil Riedberg ein Konsulat errichten möchte. Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, welche Auswirkungen dieses Anliegen auf das Wohngebiet am Riedberg hat. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation sind im angrenzenden Wohngebiet zu erwarten?
- Von welchem Planungsumfang wird ausgegangen (Gebäudegröße, Personalstärke, Besucherverkehr)?
- Gibt es eine Gefahrenpotenzialanalyse und ist gegebenenfalls mit regelmäßiger Polizeipräsenz zu rechnen? Begründung: Bisher war der Ortsbeirat davon ausgegangen, dass das Gebiet des Bebauungsplanes Ä5 ausschließlich wohnwirtschaftlichen Zwecken dient. Insofern wurde der Ortsbeirat von der Ansiedelung eines Konsulates überrascht und bittet um die Beantwortung der aufgeführten Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2014OFOF 329/12Anfrage zu den Planungen eines Konsulats am Standort RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2014Sie sind hierVV 981Anfrage zu den Planungen eines Konsulats am Standort RiedbergAnfrage
- 13. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 800Anfrage zu den Planungen eines Konsulats am Standort RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen