Richtungspfeile Gießener Straße/Ecke Marbachweg
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Auskunftsersuchen vom 18.03.2014, V 976 entstanden aus Vorlage: OF 592/10 vom 27.02.2014
Betreff: Richtungspfeile Gießener Straße/Ecke Marbachweg Vor dem Umbau der U 5-Bahnsteige waren die beiden Fahrspuren in der Gießener Straße, an der Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg, in Richtung Friedberger Landstraße mit einer Geradaus- und einer Geradeaus-/Rechtsabbiegerspur geregelt. Während des Umbaus als Provisorium und mit dem Abschluss wurde dieses offensichtlich permanent geändert. Die rechte Fahrspur steht unnötigerweise nur noch den Rechtsabbiegern zur Verfügung, dies nunmehr auch mit zusätzlicher Ampelschaltung. Die große Mehrzahl fährt in Richtung Friedberger Landstraße. Dies führt dazu, dass die gefühlt sehr kurze Grünphase nicht mehr gleichermaßen ausreicht. Deshalb wird die überwiegend kaum befahrene Rechtsabbiegerspur häufiger rechtswidr ig zur Geradeausfahrt genutzt. Subjektiv sind hier auch deshalb zunehmende Rotlichtverstöße festzustellen. Für sich ordnungsgemäß verhaltende Radfahrer stellt sich dies ebenfalls als eine deutlich unangenehmere und teils gefährdendere Situation wie zuvor dar. Der Magistrat wird deshalb um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden könnte, damit der Verkehrsfluss und das Sicherheitsgefühl für Radfahrer, insbesondere auch in den Stoßzeiten, verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2014OFOF 592/10Richtungspfeile Gießener Straße/Ecke MarbachwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2014Sie sind hierVV 976Richtungspfeile Gießener Straße/Ecke MarbachwegAnfrage
- 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 752Richtungspfeile Gießener Straße / Ecke MarbachwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen