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Baufällige Turnhalle der Liesel-Oestreicher-Schule

Vorlagentyp: V
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 21.01.2014, V 916 entstanden aus Vorlage: OF 510/10 vom 10.09.2013

Betreff: Baufällige Turnhalle der Liesel-Oestreicher-Schule Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie baldmöglichst sichergestellt werden kann, dass die Turnhalle der Liesel-Oestreicher-Schule, die gegenwärtig wegen Baufälligkeit (Probleme mit den Oberlichtern) geschlossen ist, wieder für den Betrieb zugänglich gemacht werden kann, gegebenenfalls über ein Beweissicherungsverfahren und Ersatzvornahmen.

Begründung: Die Turnhalle der Liesel-Oestreicher-Schule ist für das Sportangebot der Schulen und auch im Übrigen für das Gebiet Preungesheim/Berkersheim unverzichtbar. Hier ist das Sportstättenangebot ohnehin sehr eingeschränkt, woran sich bis zur Fertigstellung der Bezirkssportanlage nichts ändern wird. Insofern ist kaum nachvollziehbar, wieso eine so neue Halle schon wieder wegen Baufälligkeit geschlossen werden musste. Es muss alles unternommen werden, um diesen Zustand so schnell wie möglich zu beenden, damit das geplante Schulsportangebot auch erbracht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2013OFOF 510/10Baufällige Turnhalle der Liesel-Oestreicher-SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 21. Januar 2014Sie sind hier
    VV 916Baufällige Turnhalle der Liesel-Oestreicher-Schule
    Anfrage
  3. 11. April 2014Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 518Baufällige Turnhalle der Liesel-Oestreicher-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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