Schulsanierungen im Ortsbezirk 1 vorantreiben
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Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 902 entstanden aus Vorlage: OF 640/1 vom 20.05.2018
Betreff: Schulsanierungen im Ortsbezirk 1 vorantreiben Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den aktuellen Stand und die Zeitpläne für die Sanierungsmaßnahmen aller im Ortsbezirk 1 gelegenen Schulen zu informieren.
Begründung: Seit dem
- November 2017 verantwortet das eigens dafür geschaffene Amt für Bau und Immobilien (ABI) den Bau und die Instandhaltung von Schulen und anderen städtischen Immobilien. In den vergangenen Monaten war es oftmals schwierig, aktuelle Sachstände in Erfahrung zu bringen. Diese Anfangsschwierigkeiten sind angesichts der kompletten Neuordnung der Zuständigkeiten jedoch nachzuvollziehen. Mittlerweile sollte das ABI voll arbeitsfähig sein, sodass die erhofften Synergieeffekte greifen und sich die angekündigten Effektivitätsverbesserungen auswirken können. Der hiesige Ortsbeirat bittet daher um eine Auskunft über den aktuellen Stand und die Zeitpläne für die Sanierungsmaßnahmen der im Ortsbezirk 1 gelegenen Schulen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2018OFOF 640/1Schulsanierungen im Ortsbezirk 1 vorantreiben!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2018Sie sind hierVV 902Schulsanierungen im Ortsbezirk 1 vorantreibenAnfrage
- 1. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1932Schulsanierungen im Ortsbezirk 1 vorantreibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen