Zebrastreifen auf Ginnheimer Landstraße
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Auskunftsersuchen vom 01.12.2008, V 819 entstanden aus Vorlage: OF 324/2 vom 11.11.2008
Betreff: Zebrastreifen auf Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Ginnheimer Landstraße auf Höhe des Eingangs zum Volkspark Niddatal/BuGa-Gelände (Eingang gegenüber dem kleinen Park vor der Frauenfriedenskirche) ein Zebrastreifen (möglicherweise inkl. Fußgängerampel) angebracht werden kann.
Begründung: Verbesserter und sichererer Zugang von Bockenheim in den Volkspark Niddatal/BuGa-Gelände. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2008OFOF 324/2Zebrastreifen auf Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Dezember 2008Sie sind hierVV 819Zebrastreifen auf Ginnheimer LandstraßeAnfrage
- 9. März 2009Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 360Zebrastreifen auf Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen