Zebrastreifen auf Ginnheimer Landstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Verbesserter und sichererer Zugang von Bockenheim in den Volkspark Niddatal / BuGa-Gelände.
Inhalt
Antrag vom 11.11.2008, OF 324/2
Betreff:
Zebrastreifen auf Ginnheimer Landstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Ginnheimer Landstr. auf Höhe des Eingangs zum Volkspark Niddatal / BuGa-Gelände (Eingang gegenüber dem kleinen Park vor der Friedensfrauenkirche) ein Zebrastreifen (möglicherweise inkl. Fußgängerampel) angebracht werden kann.
Begründung:
Verbesserter und sichererer Zugang von Bockenheim in den Volkspark Niddatal / BuGa-Gelände.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2008Sie sind hierOFOF 324/2Zebrastreifen auf Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Dezember 2008VV 819Zebrastreifen auf Ginnheimer LandstraßeAnfrage
- 9. März 2009Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 360Zebrastreifen auf Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme