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Bauarbeiten sonntags an der Kita: Geht das mit rechten Dingen zu?

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 27.08.2013, V 803 entstanden aus Vorlage: OF 158/13 vom 27.08.2013

Betreff: Bauarbeiten sonntags an der Kita: Geht das mit rechten Dingen zu? Beim Bau der dringend benötigten neuen Kita "Zur Obermühle" hat es erhebliche Verzögerungen gegeben, so dass die Eröffnung um mehr als ein Jahr verschoben wurde. In den vergangenen Monaten war über lange Strecken wenig bis gar keine Bautätigkeit zu vernehmen. Jüngst jedoch haben Bauarbeiten an der Kita an etlichen Sonntagen für Verärgerung bei den Anwohnern gesorgt. Anwohner berichten, dass die Bauarbeiter nur unter Androhungen, die Polizei zu rufen, zu bewegen waren, die Sonntagsarbeit einzustellen. Bei den Bauarbeitern handelte es sich nach Aussagen von Anwohnern um Ost-Europäer, die nicht bereit waren, die Firmen zu nennen, für die sie tätig sind. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gefragt: - War es dem Magistrat bekannt, dass sonntags Bauarbeiten an der Kita ausgeführt werden? - Wenn ja, warum wurde dies genehmigt und auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Genehmigung? Wer hat die Genehmigung erteilt? - Wenn nein, warum wusste der Magistrat nichts davon? Was wird der Magistrat tun, um Gesetzesverstöße dieser Art künftig besser zu kontrollieren bzw. zu unterbinden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2013Sie sind hier
    VV 803Bauarbeiten sonntags an der Kita: Geht das mit rechten Dingen zu?
    Anfrage
  2. 27. August 2013OFOF 158/13Bauarbeiten sonntags an der Kita: Geht das mit rechten Dingen zu?Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 18. November 2013Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1585Bauarbeiten sonntags an der Kita: Geht das mit rechten Dingen zu?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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