Freie Kapazitäten Straßenbahnlinie 18 und Buslinie 30
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 15.03.2018, V 791 entstanden aus Vorlage: OF 404/3 vom 01.02.2018
Betreff: Freie Kapazitäten Straßenbahnlinie 18 und Buslinie 30 Vorgang: OM 1284/17 OBR 3; ST 961/17 Zitat aus der Stellungnahme ST 961: Der Magistrat hat im Zuge des Bebauungsplanverfahrens die Abstimmung mit den für die ÖPNV-Versorgung zuständigen Fachstellen begonnen. Die bis dahin vorliegenden Ergebnisse können ebenfalls in den städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb eingebracht werden. Sobald alle Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen vorliegen, werden sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Ergebnisse aus der oben genannten Abstimmung in den Wettbewerb eingeflossen sind; 2. wie die ÖPNV-Anbindung des neuen Quartiers (aktuell noch Innovationsquartier) geplant ist; 3. wie die aktuell freien Kapazitäten der Straßenbahnlinie 18 und Buslinie 30 sind. Gibt es aktuelle Fahrgasterhebungen, insbesondere auch in den Spitzenzeiten am Morgen und am Abend? Wenn ja, wird um Übersend ung der Zahlen gebeten; 4. ob sichergestellt ist, dass die Bebauung und die Verkehrsplanung zeitlich korrelieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2017OFOF 153/3InnovationsviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2017OMOM 1284InnovationsviertelDirektanregung
- 19. Mai 2017STST 961InnovationsviertelStellungnahme
- 1. Februar 2018OFOF 404/3Freie Kapazitäten Straßenbahnlinie 18 und Buslinie 30Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2018Sie sind hierVV 791Freie Kapazitäten Straßenbahnlinie 18 und Buslinie 30Anfrage
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1065Freie Kapazitäten Straßenbahnlinie 18 und Buslinie 30Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen