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Gründungsarbeiten bei dem vorgesehen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 20.06.2013, V 769 entstanden aus Vorlage: OF 636/9 vom 04.06.2013

Betreff: Gründungsarbeiten bei dem vorgesehen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel Der Magistrat wird - eventuell nach Abstimmung mit der DB ProjektBau GmbH - gebeten mitzuteilen, ob 1. die Gründungsarbeiten bei dem vorgesehen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel durch Rammen, Bohren oder in Form des Schlitzwandverfahrens durchgeführt werden sollen; 2. beim Rammen oder Bohren Schallschutzkamine vorgesehen sind.

Begründung: Das Schlitzwandverfahren bietet von den drei Möglichkeiten die für die Betroffenen leiseste und verträglichste Form, das Rammen die lauteste und ungünstigste. Es ist zudem mit erheblichen Erschütterungen in der Nachbarschaft verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2013OFOF 636/9Gründungsarbeiten bei dem vorgesehen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad VilbelOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 20. Juni 2013Sie sind hier
    VV 769Gründungsarbeiten bei dem vorgesehen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel
    Anfrage
  3. 21. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1510Gründungsarbeiten bei dem vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad VilbelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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