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Nachfrage zur ST 1004/2 vom 28.04.2023

Vorlagentyp: V
65 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 fordert Informationen über den Betreuungsbedarf und die verfügbaren Plätze für Kinder in der Region. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung, um sicherzustellen, dass ausreichend Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Bereitstellung detaillierter Daten ist notwendig, um die Bedürfnisse der Familien zu verstehen und zu adressieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Stellungnahme vom 28.04.2023, ST 1004, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie und wo Auskunft über das Delta zwischen Betreuungsbedarf und zur Verfügung stehenden Plätzen zu erlangen ist. Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, anhand welcher Daten der Magistrat bei der Planung von entstehenden Neubauvierteln die zu errichtenden Kitasund deren Kapazitäten plant.

Begründung

Der Ortsbeirat 2 bedauert, dass über das Kindernet keine Auskunft darüber zu erlangen ist, wie viele Kinder noch einen Betreuungsplatz benötigen. Im Hinblick auf geplante Wohnbebauung im Ortsbezirk, beispielsweise am Kulturcampus Bockenheim, im Rebstockviertel sowie am Römerhof, wird das Thema der Schaffung von ausreichend Betreuungsplätzen den Ortsbeirat 2 weiterhin befassen. Der Ortsbeirat 2 begrüßt es, dass auch Familien gerne hier leben und möchte immer wieder auftretende Fragen von Eltern möglichst zufriedenstellend beantworten. Schließlich kann sich der Ortsbeirat nur dann sinnvoll für die Versorgung mit Betreuungsplätzen einsetzen, wenn die Daten des Bedarfs auch entsprechend umfassend und detailliert nach Bezirken, Altersgruppen etc. verfügbar sind. Es ist daher unabhängig der zugrundeliegenden Quelle erforderlich, dem Ortsbeirat entsprechendes Datenmaterial zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Januar 2023OFOF 579/2Platz für alle Kinder? - Platzvergabe über das kindernetfrankfurt.de zum 01.02.2023 im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
  2. 23. Januar 2023OMOM 3440Platz für alle Kinder? Platzvergabe über das kindernetfrankfurt.de zum 01.02.2023 im Ortsbezirk 2Direktanregung
  3. 28. April 2023STST 1004Platz für alle Kinder? Platzvergabe über das kindernetfrankfurt.de zum 01.02.2023 im Ortsbezirk 2Stellungnahme
  4. 19. Mai 2023OFOF 695/2Nachfrage zur ST 1004/2 vom 28.04.2023Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
  5. 18. September 2023Sie sind hier
    VV 758Nachfrage zur ST 1004/2 vom 28.04.2023
    Anfrage
  6. 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 738Nachfrage zur ST 1004/2 vom 28.04.2023Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 27 · 22.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 28 · 19.02.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 29 · 11.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

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