Erneuerbare Energie für das Bürgerhaus Ronneburg
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, einen Bericht über die Umstellung des Bürgerhauses Ronneburg auf erneuerbare Energien zu erstellen. Dies ist notwendig, um den hohen spezifischen Endenergieverbrauch zu senken und die Kosten für Strom und Wärme bezahlbar zu halten. Die Umstellung soll auch zur Vorbereitung auf mögliche Gasnotlagen dienen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, bis wann die Saalbau AG das Bürgerhaus Ronneburg sowohl beim Strom, als auch bei der Wärme (Warmwasser und Heizung) auf erneuerbare Energien umstellt.
Begründung
Der ausgewiesene spezifische Endenergieverbrauch ist viel zu hoch. Eine Kombination aus Fotovoltaik auf dem Dach und entsprechender Speicher senken den realen Energieverbrauch erheblich. Die Kosten für Strom und Wärme sind dann endlich wieder bezahlbar. Durch eine Solarthermieanlage erhält die Küche vom Restaurant erstmals die Möglichkeit, das benötigte heiße Wasser zumindest tagsüber durch die Sonne erwärmen zu lassen. Fotovoltaik senkt nicht nur den zu hohen Stromverbrauch, sie unterstützt auch die Erwärmung von Wasser und Heizung. Um bei einer eventuell erneuten Gasnotlage gerüstet zu sein, und weil die Gaspreise in naher Zukunft preislich explodieren werden, muss die Energieversorgung so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Zur Finanzierung gilt die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung, dass zur Finanzierung von Solaranlagen auf städtischen Dächern Bürgerenergiegemeinschaften eingebunden werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2023OFOF 633/10Erneuerbare Energie für das Bürgerhaus RonneburgOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2023Sie sind hierVV 754Erneuerbare Energie für das Bürgerhaus RonneburgAnfrage
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 619Erneuerbare Energie für das Bürgerhaus RonneburgStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10