Verkehrschaos auf der Hoechster-Farben-Straße während einer Sportveranstaltung
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 fordert Informationen über die Anmeldung und Auflagen zu den Sportveranstaltungen an der Hoechster-Farben-Straße. Dies geschieht aufgrund von Beschwerden über Verkehrschaos und Lärmbelästigung während der Veranstaltungen. Ziel ist es, die Verantwortlichkeiten und eventuelle Schäden zu klären.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hugo-Kallenbach-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Weitere Aufwertung Ampel-Spielplatz Sindlingen14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- ÖPNV in Sindlingen-Nord stärken09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrschaos auf der Hoechster-Farben-Straße während indischer Sportveranstaltung25.08.2023 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Hugo-Kallenbach-Straße per E-MailFragen an den Magistrat
Am 16.07 und 23.07.2023 feierte eine Gemeinschaft überregionale Sportfeste auf dem Gelände der Sindlinger Bezirkssportanlage an der Hoechster-Farben-Straße. Die Anfahrt von mehreren hundert Personen erfolgte zumeist mit Pkw, die in den Straßen rund um die Sportanlage parkten und Zufahrten, Bushaltestellen und Straßeneinmündungen teilweise blockierten.
Wegen fehlender Parkmöglichkeiten parkten ca. 250 Kraftfahrzeuge illegal auf den Rasenflächen der Grünanlagen rings um die Sportanlagen sowie auf dem Grünzug parallel zur Hermann-Brill-Siedlung bis zur Westenbergerstraße auf einer Länge von 300 Metern.
Darüber hinaus gab es Klagen der Bürger über extrem laute Lautsprecherdurchsagen, die nicht nur die angrenzende Hugo-Kallenbach-Straße und weite Teile der Ferdinand-Hofmann-Siedlung beschallten, sondern sogar bis in den 800 Meter entfernten Stadtteilkernkern von Sindlingen zu hören waren.
Dies vorausgestellt, wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten :
- Wurden diese Veranstaltungen beim Sportamt, dem Ordnungsamt, dem Straßenverkehrsamt und dem Grünflächenamt angemeldet?
- Wenn ja, gab es Auflagen der Ämter bezüglich Verkehrsregelungen, Beschilderungen und dem ordnungsgemäßen Parken der Autos sowie der Einhaltung von Rettungswegen?
- Gab es Auflagen bezüglich der Nutzung der Lautsprecher?
- Wenn ja, wurden diese Auflagen kontrolliert oder Verstöße sanktioniert?
- War das zuständige Polizeirevier informiert, wurden Ordnungswidrigkeiten geahndet?
- Wer haftet für eventuell an den Grünanlagen entstehende Schäden, die besonders bei nasser Witterung erheblich sein können?
Kontext
Am 16.07 und 23.07.2023 feierte eine Gemeinschaft überregionale Sportfeste auf dem Gelände der Sindlinger Bezirkssportanlage an der Hoechster-Farben-Straße. Die Anfahrt von mehreren hundert Personen erfolgte zumeist mit Pkw, die in den Straßen rund um die Sportanlage parkten und Zufahrten, Bushaltestellen und Straßeneinmündungen teilweise blockierten. Wegen fehlender Parkmöglichkeiten parkten ca. 250 Kraftfahrzeuge illegal auf den Rasenflächen der Grünanlagen rings um die Sportanlagen sowie auf dem Grünzug parallel zur Hermann-Brill-Siedlung bis zur Westenbergerstraße auf einer Länge von 300 Metern. Darüber hinaus gab es Klagen der Bürger über extrem laute Lautsprecherdurchsagen, die nicht nur die angrenzende Hugo-Kallenbach-Straße und weite Teile der Ferdinand-Hofmann-Siedlung beschallten, sondern sogar bis in den 800 Meter entfernten Stadtteilkern von Sindlingen zu hören waren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2023OFOF 831/6Verkehrschaos auf der Hoechster-Farben-Straße während indischer SportveranstaltungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023Sie sind hierVV 743Verkehrschaos auf der Hoechster-Farben-Straße während einer SportveranstaltungAnfrage
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 467Verkehrschaos auf der Hoechster-Farben-Straße während einer SportveranstaltungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-0