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Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 71 entstanden aus Vorlage: OF 96/6 vom 11.06.2016

Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssituation in der Rombergstraße, der Lenzenbergstraße und der Bechtenwaldstraße sowie dem Pfortengartenweg für alle Verkehrsteilnehmer (Pkws, Busse/Lkws, Radfahrer, Fußgänger) zu verbessern. Hierbei sollen die Besonderheiten der Parkraumsituation gerade in den Abend- und Nachtstunden gebührend berücksichtigt und Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Parkraum so zu gestalten, dass verbotswidriges Parken nicht die anderen Verkehrsteilnehmer behindert.

Begründung: Wie in jeder Frankfurter Siedlung ist der zunehmende Anteil an Pkws zu einem Problem geworden. Der öffentliche Raum ist für die Menge an Autos nicht ausreichend. Private Stellflächen sind in der Siedlung kaum vorhanden. Folglich parken die Autos gerade in den Abend- und Nachtstunden auf sämtlichen Flächen, auf denen ein Auto Platz findet. Als Ergebnis müssen Fußgänger oftmals auf die Straße ausweichen. Der verbleibende Straßenraum bringt Radfahrer in Bedrängnis, größere Fahrzeuge (Busse/Lkws) haben kaum Chancen, die Straße gefahrlos zu passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2016OFOF 96/6Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Juni 2016Sie sind hier
    VV 71Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung
    Anfrage
  3. 19. September 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1274Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-SiedlungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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