Die Nutzung der Räumlichkeiten für Läden und Cafés in der Platensiedlung darf nicht länger verzögert werden!
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert eine zügige Nutzung der leerstehenden Räumlichkeiten für Läden und Cafés in der Platensiedlung, um die Monostruktur zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die städtebauliche Verbesserung zu ermöglichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Im Zuge der Nachverdichtung der Platensiedlung entstanden entlang der Platenstraße Räumlichkeiten, die für öffentliche Nutzungen wie Läden und Cafés vorgesehen sind.
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Warum stehen diese Räume immer noch leer?
- Welche Planungen bestehen, diese Räumlichkeiten endlich der vorgesehenen Nutzung zuzuführen?
- Wann kann mit einer entsprechenden Nutzung gerechnet werden?
Kontext
Im Zuge der Nachverdichtung der Platensiedlung entstanden entlang der Platenstraße Räumlichkeiten, die für öffentliche Nutzungen wie Läden und Cafés vorgesehen sind.
Begründung
Aufgrund der Monostruktur der Platensiedlung fehlten bisher Geschäfte, Arztpraxen, Cafés und Kitas. Mit der Verdichtung des Quartiers sollte auch eine städtebauliche Verbesserung ermöglicht werden. Daher besteht dringender Handlungsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2023OFOF 565/9Die Nutzung der Räumlichkeiten für Läden und Cafés in der Platensiedlung darf nicht länger verzögert werden!Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 6. Juli 2023Sie sind hierVV 716Die Nutzung der Räumlichkeiten für Läden und Cafés in der Platensiedlung darf nicht länger verzögert werden!Anfrage
- 4. September 2023Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1863Die Nutzung der Räumlichkeiten für Läden und Cafés in der Platensiedlung darf nicht länger verzögert werden!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen