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Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße

Vorlagentyp: V
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Begründung

Hügelstraße Mütter haben sich darüber beklagt, dass die im Zuge des nördlichen Zugangs zum Bahnsteig an der Stadtbahnstation "Hügelstraße" angelegten Fußgängerinseln so schmal seien, dass es kaum möglich sei, diesen Fußgängerüberweg mit einem Kinderwagen sicher zu benutzen.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 07.12.2017, V 714 entstanden aus Vorlage: OF 390/9 vom 23.11.2017

Betreff: Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße Mütter haben sich darüber beklagt, dass die im Zuge des nördlichen Zugangs zum Bahnsteig an der Stadtbahnstation "Hügelstraße" angelegten Fußgängerinseln so schmal seien, dass es kaum möglich sei, diesen Fußgängerüberweg mit einem Kinderwagen sicher zu benutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:

  1. Gibt es eine Normgröße für Fußgängerinseln, speziell zwischen Gleiskörper und Fahrbahn?
  2. Wenn ja, entsprechen die Aufstellflächen am genannten Überweg dieser Norm?
  3. Gibt es Möglichkeiten, den beengten Raum im Sinne von Kinderwagen- und Rollatorennutzern zu optimieren? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. November 2017OFOF 390/9Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Dezember 2017Sie sind hier
    VV 714Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße
    Anfrage
  3. 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 934Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der HügelstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 21 · 19.04.2018
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

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