Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 934

Betreff: Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße Zu 1.: Ja, es gibt eine Normgröße für Fußgängerinseln: Die Aufstellflächen zwischen Gleisbereich und Fahrbahn sollten eine Tiefe von 2,50 m aufweisen, um einen ausreichenden Platz für Kinderwagen oder Rollstühle zu bieten. Das relevante Regelwerk lässt auch schmalere Fußgängerinseln zu, wie im vorliegenden Fall, damit ein gewisser Schutzraum bei Überquerungen angeboten wird.

Zu 2.: Die östlich der Stadtbahnstrecke gelegenen Aufstellflächen unterschreiten das o.g. Regelmaß.

Zu 3.: Die Fahrstreifenbreite an dieser Stelle beträgt ca. 4,50 m bis 4,60 m inkl. des Schutzstreifens für den Radverkehr in stadtauswärtiger Richtung. Daher bestehen keine Flächenreserven für eine Verbreiterung der Aufstellflächen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. November 2017OFOF 390/9Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Dezember 2017VV 714Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der HügelstraßeAnfrage
  3. 18. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 934Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen