Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 934
Betreff: Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße Zu 1.: Ja, es gibt eine Normgröße für Fußgängerinseln: Die Aufstellflächen zwischen Gleisbereich und Fahrbahn sollten eine Tiefe von 2,50 m aufweisen, um einen ausreichenden Platz für Kinderwagen oder Rollstühle zu bieten. Das relevante Regelwerk lässt auch schmalere Fußgängerinseln zu, wie im vorliegenden Fall, damit ein gewisser Schutzraum bei Überquerungen angeboten wird.
Zu 2.: Die östlich der Stadtbahnstrecke gelegenen Aufstellflächen unterschreiten das o.g. Regelmaß.
Zu 3.: Die Fahrstreifenbreite an dieser Stelle beträgt ca. 4,50 m bis 4,60 m inkl. des Schutzstreifens für den Radverkehr in stadtauswärtiger Richtung. Daher bestehen keine Flächenreserven für eine Verbreiterung der Aufstellflächen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2017OFOF 390/9Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2017VV 714Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der HügelstraßeAnfrage
- 18. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 934Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab