Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße
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Sigmund-Freud-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenken12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Sigmund-Freud-Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 696 entstanden aus Vorlage: OF 404/10 vom 21.11.2017
Betreff: Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Kosten für die vollständige Wiederaufnahme und Neuverlegung des Pflasters auf dem U-Bahn seitigen Gehsteig in der Gießener Straße zwischen Sigmund-Freud-Straße und der Endhaltestelle der U 5 entstehen, ob hierfür neue Pflastersteine benötigt werden und wer die dadurch entstehenden Kosten trägt.
Begründung: In der Gießener Straße ist gegenwärtig das gesamte neu verlegte Pflaster Pflasters auf dem U-Bahn seitigen Gehsteig zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle der U 5 wieder aufgenommen worden. Gleichzeitig sind zusätzlich neue Pflastersteine angeliefert worden. Dies hat offensichtlich damit zu tun, dass die Laternen zur Beleuchtung dieses Straßenabschnitts auf diese Straßenseite verlegt werden müssen, nachdem die bisherigen Laternenpfähle auf der gegenüberliegenden Straßenseite mitten im neu vorgesehenen Bordstein stehen. Letztere Tatsache war jedoch bereits bei Verlegung des neuen Pflasters deutlich erkennbar. Da die Aufhebung und Neupflasterung sicherlich Kosten verursacht, sind diese Kosten somit zumindest grob fahrlässig entweder von der bauausführenden Firma oder von den bauüberwachenden Mitarbeitern der Stadt Frankfurt am Main verursacht worden und somit von einer der beiden Seiten zu tragen. Um dies zu klären, ist eine Auskunftserteilung erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Kosten nicht in der Gesamtabrechnung der Baumaßnahme untergehen und dann letztlich auf den Steuerzahler überwälzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2017OFOF 404/10Zusatzkosten für den Umbau der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2017Sie sind hierVV 696Zusatzkosten für den Umbau der Gießener StraßeAnfrage
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 524Zusatzkosten für den Umbau der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen