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Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße

Vorlagentyp: OFFDP
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Neues zu Sigmund-Freud-Straße per E-Mail

Begründung

Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Kosten für die vollständige Wiederaufnahme und Neuverlegung des Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig in der Gießener-Straße zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 entstehen, ob hierfür neue Pflastersteine benötigt werden und wer die so entstehenden Kosten trägt. Begründung: In der Gießener Straße ist gegenwärtig das gesamte neu verlegte Pflaster Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 wieder aufgenommen worden. Gleichzeitig sind zusätzlich neue Pflastersteine angeliefert worden. Dies hat offensichtlich damit zu tun, dass die Laternen zur Beleuchtung dieses Straßenabschnitts auf diese Straßenseite verlegt werden müssen, nachdem die bisherigen Laternenpfähle auf der gegenüberliegenden Straßenseite mitten im neu vorgesehenen Bordstein stehen. Letztere Tatsache war jedoch bereits bei Verlegung des neuen Pflasters deutlich erkennbar. Da die Aufhebung und Neupflasterung sicherlich Kosten verursacht, sind diese Kosten somit zumindest grob fahrlässig, entweder von der bauausführenden Firma oder von den bauüberwachenden Mitarbeitern der Stadt Frankfurt verursacht worden und somit von einer der beiden Seiten zu tragen. Um dies zu klären ist eine Auskunftserteilung erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Kosten nicht in der Gesamt-Abrechnung der Baumaßnahme untergehen und dann letztlich auf den Steuerzahler überwälzt werden.

Inhalt

Antrag vom 21.11.2017, OF 404/10

Betreff: Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Kosten für die vollständige Wiederaufnahme und Neuverlegung des Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig in der Gießener-Straße zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 entstehen, ob hierfür neue Pflastersteine benötigt werden und wer die so entstehenden Kosten trägt.

Begründung: In der Gießener Straße ist gegenwärtig das gesamte neu verlegte Pflaster Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 wieder aufgenommen worden. Gleichzeitig sind zusätzlich neue Pflastersteine angeliefert worden. Dies hat offensichtlich damit zu tun, dass die Laternen zur Beleuchtung dieses Straßenabschnitts auf diese Straßenseite verlegt werden müssen, nachdem die bisherigen Laternenpfähle auf der gegenüberliegenden Straßenseite mitten im neu vorgesehenen Bordstein stehen. Letztere Tatsache war jedoch bereits bei Verlegung des neuen Pflasters deutlich erkennbar. Da die Aufhebung und Neupflasterung sicherlich Kosten verursacht, sind diese Kosten somit zumindest grob fahrlässig, entweder von der bauausführenden Firma oder von den bauüberwachenden Mitarbeitern der Stadt Frankfurt verursacht worden und somit von einer der beiden Seiten zu tragen. Um dies zu klären ist eine Auskunftserteilung erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Kosten nicht in der Gesamt-Abrechnung der Baumaßnahme untergehen und dann letztlich auf den Steuerzahler überwälzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. November 2017Sie sind hier
    OFOF 404/10Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 5. Dezember 2017VV 696Zusatzkosten für den Umbau der Gießener StraßeAnfrage
  3. 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 524Zusatzkosten für den Umbau der Gießener StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 17 · 05.12.2017
TO II, TOP 5
Angenommen
Auskunftsersuchen V 696 2017 Die Vorlage OF 404/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen