Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Sigmund-Freud-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenken12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Sigmund-Freud-Straße per E-MailBegründung
Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Kosten für die vollständige Wiederaufnahme und Neuverlegung des Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig in der Gießener-Straße zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 entstehen, ob hierfür neue Pflastersteine benötigt werden und wer die so entstehenden Kosten trägt. Begründung: In der Gießener Straße ist gegenwärtig das gesamte neu verlegte Pflaster Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 wieder aufgenommen worden. Gleichzeitig sind zusätzlich neue Pflastersteine angeliefert worden. Dies hat offensichtlich damit zu tun, dass die Laternen zur Beleuchtung dieses Straßenabschnitts auf diese Straßenseite verlegt werden müssen, nachdem die bisherigen Laternenpfähle auf der gegenüberliegenden Straßenseite mitten im neu vorgesehenen Bordstein stehen. Letztere Tatsache war jedoch bereits bei Verlegung des neuen Pflasters deutlich erkennbar. Da die Aufhebung und Neupflasterung sicherlich Kosten verursacht, sind diese Kosten somit zumindest grob fahrlässig, entweder von der bauausführenden Firma oder von den bauüberwachenden Mitarbeitern der Stadt Frankfurt verursacht worden und somit von einer der beiden Seiten zu tragen. Um dies zu klären ist eine Auskunftserteilung erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Kosten nicht in der Gesamt-Abrechnung der Baumaßnahme untergehen und dann letztlich auf den Steuerzahler überwälzt werden.
Inhalt
Antrag vom 21.11.2017, OF 404/10
Betreff: Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Kosten für die vollständige Wiederaufnahme und Neuverlegung des Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig in der Gießener-Straße zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 entstehen, ob hierfür neue Pflastersteine benötigt werden und wer die so entstehenden Kosten trägt.
Begründung: In der Gießener Straße ist gegenwärtig das gesamte neu verlegte Pflaster Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 wieder aufgenommen worden. Gleichzeitig sind zusätzlich neue Pflastersteine angeliefert worden. Dies hat offensichtlich damit zu tun, dass die Laternen zur Beleuchtung dieses Straßenabschnitts auf diese Straßenseite verlegt werden müssen, nachdem die bisherigen Laternenpfähle auf der gegenüberliegenden Straßenseite mitten im neu vorgesehenen Bordstein stehen. Letztere Tatsache war jedoch bereits bei Verlegung des neuen Pflasters deutlich erkennbar. Da die Aufhebung und Neupflasterung sicherlich Kosten verursacht, sind diese Kosten somit zumindest grob fahrlässig, entweder von der bauausführenden Firma oder von den bauüberwachenden Mitarbeitern der Stadt Frankfurt verursacht worden und somit von einer der beiden Seiten zu tragen. Um dies zu klären ist eine Auskunftserteilung erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Kosten nicht in der Gesamt-Abrechnung der Baumaßnahme untergehen und dann letztlich auf den Steuerzahler überwälzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2017Sie sind hierOFOF 404/10Zusatzkosten für den Umbau der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2017VV 696Zusatzkosten für den Umbau der Gießener StraßeAnfrage
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 524Zusatzkosten für den Umbau der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme