Sperrung eines Teils des Spielplatzes Seehofswiese
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Situation des Spielplatzes Seehofswiese zu bewerten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der vollen Nutzbarkeit zu ergreifen. Dies ist wichtig für die Kinder und Jugendlichen in der Umgebung.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zeitnah zu beantworten:
- Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Situation auf dem Spielplatz Seehofswiese, der seit Monaten wegen eines umgestürzten bzw. gefällten Baumes teilweise gesperrt ist und nur eingeschränkt genutzt werden kann?
- Welche Maßnahmen wird der Magistrat treffen , damit der Spielplatz möglichst bald wieder in vollem Umfang genutzt werden kann?
- Wie lange wird es noch dauern, bis der Spielplatz wieder in vollem Umfang genutzt werden kann?
Begründung
Seit Monaten ist der Spielplatz teilweise gesperrt. Es ist für die Kinder und Jugendlichen in seinem Umfeld sehr wichtig, dass er wieder in vollem Umfang genutzt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2023OFOF 794/5Sperrung eines Teils des Spielplatzes SeehofswieseOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 16. Juni 2023Sie sind hierVV 693Sperrung eines Teils des Spielplatzes SeehofswieseAnfrage
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1924Sperrung eines Teil des Spielplatzes SeehofwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen