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Barrierefreiheit der Schulen im Ortsbezirk

Vorlagentyp: V
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 04.12.2017, V 692 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 17.11.2017

Betreff: Barrierefreiheit der Schulen im Ortsbezirk Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie viele der Schulen im Ortsbezirk 2 sind 100 Prozent barrierefrei?
  2. Welche Hindernisse stehen einer völligen barrierefreien Nutzung aller anderen Schulen im Wege (detaillierte Auflistung für jede Schule, geordnet nach Schultyp)?
  3. Wann werden sämtliche Hindernisse auf dem Wege völliger Barrierefreiheit ausgeräumt sein (detaillierte Darstellung, welche Maßnahme wann in welcher Schule geplant ist)?
  4. Welche Maßnahmen trifft der Magistrat für Schülerinnen und Schüler, die auf Barrierefreiheit an gewiesen sind?
  5. Im Falle, dass mobilitätseingeschränkte Schülerinnen und Schüler zu barrierefreien Schulen gebracht werden: Wie beurteilt der Magistrat den Aspekt, dass diese Schülerinnen und Schüler auch ihre Freizeit nah bei ihren Mitschülerinnen und Mitschülern verbringen möchten, was ihnen genommen ist? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. November 2017OFOF 438/2Barrierefreiheit der Schulen im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Dezember 2017Sie sind hier
    VV 692Barrierefreiheit der Schulen im Ortsbezirk
    Anfrage
  3. 14. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 895Barrierefreiheit der Schulen im OrtsbezirkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 21 · 16.04.2018
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 22 · 14.05.2018
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 2

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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