Barrierefreiheit der Schulen im Ortsbezirk
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Auskunftsersuchen vom 04.12.2017, V 692 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 17.11.2017
Betreff: Barrierefreiheit der Schulen im Ortsbezirk Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie viele der Schulen im Ortsbezirk 2 sind 100 Prozent barrierefrei?
- Welche Hindernisse stehen einer völligen barrierefreien Nutzung aller anderen Schulen im Wege (detaillierte Auflistung für jede Schule, geordnet nach Schultyp)?
- Wann werden sämtliche Hindernisse auf dem Wege völliger Barrierefreiheit ausgeräumt sein (detaillierte Darstellung, welche Maßnahme wann in welcher Schule geplant ist)?
- Welche Maßnahmen trifft der Magistrat für Schülerinnen und Schüler, die auf Barrierefreiheit an gewiesen sind?
- Im Falle, dass mobilitätseingeschränkte Schülerinnen und Schüler zu barrierefreien Schulen gebracht werden: Wie beurteilt der Magistrat den Aspekt, dass diese Schülerinnen und Schüler auch ihre Freizeit nah bei ihren Mitschülerinnen und Mitschülern verbringen möchten, was ihnen genommen ist? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2017OFOF 438/2Barrierefreiheit der Schulen im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Dezember 2017Sie sind hierVV 692Barrierefreiheit der Schulen im OrtsbezirkAnfrage
- 14. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 895Barrierefreiheit der Schulen im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.