Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Neugestaltung der Mörfelder Landstraße die Rettungswege beeinträchtigt. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass im Notfall keine wertvolle Zeit verloren geht.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob durch die Neugestaltung der MörfelderLandstraße stadtauswärts im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee es zu Beeinträchtigungen der Rettungswege von Feuerwehr und Notarztwagen gekommen ist, und wenn ja, wie diese Beeinträchtigungen beseitigt werden können.
Begründung
In dem obigen Abschnitt ist die Mörfelder Landstraße stadtauswärts einspurig gestaltet. Befindet sich in diesem Abschnitt ein Omnibus des öffentlichen Nahverkehrs, so ist es für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht möglich, diesen zu überholen. Hierbei besteht die Gefahr, dass beim Rettungseinsatz wichtige Zeit verloren geht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2023OFOF 702/5Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und StresemannalleeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 24. März 2023Sie sind hierVV 648Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und StresemannalleeAnfrage
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1467Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und StresemannalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen