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Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 647 entstanden aus Vorlage: OF 507/6 vom 22.10.2017

Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls zusammen mit der RTW Planungsgesellschaft mbH nachfolgende Frage zu prüfen und zu beantworten: Kann bei der Planung der Regionaltangente West (RTW) die vorgesehene Verkehrsführung in der Leunastraße dahin gehend geändert werden, dass wie bisher (in Fahrtrichtung Leunabrücke) das Linksabbiegen in die Emmerich-Josef-Straße sowie in die Brüningstraße möglich ist?

Begründung: Nach den bisher vorgestellten Plänen zur RTW ist das Linksabbiegen von der Leunastraße in die o. g. Straßen (in Fahrtrichtung Leunabrücke) nicht mehr vorgesehen. Beide Straßen sind aber wichtige Verbindungen in das Zentrum von Höchst, u. a. zum Höchster Markt. Durch eine Verlegung des geplanten Haltepunkts in Richtung des Höchster Bahnhofs könnten diese Verbindungen ggf. erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 169 Aktenzeichen: 61 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2017OFOF 507/6Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenkenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. November 2017Sie sind hier
    VV 647Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken
    Anfrage
  3. 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 169Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenkenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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