Erweiterung der Schulischen Betreuung für den Schulbezirk Frankfurter Berg/Berkersheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.09.2017, V 576 entstanden aus Vorlage: OF 374/10 vom 29.08.2017
Betreff: Erweiterung der Schulischen Betreuung für den Schulbezirk Frankfurter Berg/Berkersheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und wann genau die zusätzlichen Plätze für die Nachmittagsbetreuung der Grundschüler am Frankfurter Berg und in Berkersheim in der Albert-Schweitzer-Schule zur Verfügung stehen und wie die Berkersheimer Kinder dorthin kommen werden.
Begründung: Nach Auskunft von Frau Stadträtin Weber in der Presse sind die Probleme mit der Nachmittagsbetreuung der Grundschüler am Frankfurter Berg und in Berkersheim gelöst. Nach unserem Kenntnisstand steht es aber immer noch nicht fest und ist auch den betroffenen Eltern nicht bekannt, wann und wie die Nachmittagsbetreuung in der Albert-Schweitzer-Schule beginnen soll. Auch der Transport der Kinder aus der Berkersheimer Schule dorthin scheint nicht geklärt. Insofern erscheint uns Aufklärung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2017OFOF 374/10Erweiterung der Schulischen Betreuung für den Schulbezirk Frankfurter Berg/BerkersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2017Sie sind hierVV 576Erweiterung der Schulischen Betreuung für den Schulbezirk Frankfurter Berg/BerkersheimAnfrage
- 26. März 2018Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 668Erweiterung der Schulischen Betreuung für den Schulbezirk Frankfurter Berg/BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1