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Erweiterung der Schulischen Betreuung für den Schulbezirk Frankfurter Berg/Berkersheim

Vorlagentyp: V
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 12.09.2017, V 576 entstanden aus Vorlage: OF 374/10 vom 29.08.2017

Betreff: Erweiterung der Schulischen Betreuung für den Schulbezirk Frankfurter Berg/Berkersheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und wann genau die zusätzlichen Plätze für die Nachmittagsbetreuung der Grundschüler am Frankfurter Berg und in Berkersheim in der Albert-Schweitzer-Schule zur Verfügung stehen und wie die Berkersheimer Kinder dorthin kommen werden.

Begründung: Nach Auskunft von Frau Stadträtin Weber in der Presse sind die Probleme mit der Nachmittagsbetreuung der Grundschüler am Frankfurter Berg und in Berkersheim gelöst. Nach unserem Kenntnisstand steht es aber immer noch nicht fest und ist auch den betroffenen Eltern nicht bekannt, wann und wie die Nachmittagsbetreuung in der Albert-Schweitzer-Schule beginnen soll. Auch der Transport der Kinder aus der Berkersheimer Schule dorthin scheint nicht geklärt. Insofern erscheint uns Aufklärung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. August 2017OFOF 374/10Erweiterung der Schulischen Betreuung für den Schulbezirk Frankfurter Berg/BerkersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 12. September 2017Sie sind hier
    VV 576Erweiterung der Schulischen Betreuung für den Schulbezirk Frankfurter Berg/Berkersheim
    Anfrage
  3. 26. März 2018Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 668Erweiterung der Schulischen Betreuung für den Schulbezirk Frankfurter Berg/BerkersheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 18 · 16.01.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 19 · 20.02.2018
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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