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Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 27.11.2012, V 554 entstanden aus Vorlage: OF 552/6 vom 01.11.2012

Betreff: Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:

  1. Mit welcher verkehrlichen Mehrbelastung ist nach Fertigstellung des Neubaugebiets im Bereich der Hunsrück- und Schmalkaldener Straße zu rechnen?
  2. Wie wird sich diese Mehrbelastung auf das heute schon starke Verkehrsaufkommen, insbesondere zu Zeiten des Berufsve rkehrs und bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle Höchst, auswirken?
  3. Welche Veränderungen oder Eingriffe in den Verkehr werden eventuell erforderlich bzw. sind schon vorgesehen?
  4. Wie soll mit den zurzeit schon bestehenden, aber nicht in Betrieb befindlichen Ampeln verfahren werden? Begründung: Im genannten Bereich entsteht ein großes Neubaugebiet. Die Auswirkungen auf die Verkehrssituation in der Hunsrück- und Schmalkaldener Straße sollen dargestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. November 2012OFOF 552/6Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. November 2012Sie sind hier
    VV 554Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße
    Anfrage
  3. 4. März 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 380Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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