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Wegeverbindung Oberrad - Kaiserlei

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach dem aktuellen Stand der Wegeverbindung zwischen Oberrad und Kaiserlei, die ursprünglich für 2020 angekündigt war. Aufgrund von Verzögerungen durch Umbaumaßnahmen am Kaiserleikreisel wird nun eine zügige Umsetzung gefordert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann denn nun die lange angekündigte Wegeverbindung zwischen Oberrad und Kaiserlei erstellt wird.

Begründung

Zuletzt wurde dem Ortsbeirat angekündigt, dass die genannte Wegeverbindung entlang der Autobahn unter Einbeziehung einer schmalen Fläche der Autobahn unterhalb der Eisenbahnbrücke im Verlauf des Jahres 2020 erstellt werden soll. Leider hat sich eine weitere Verzögerung ergeben, weil im Zuge der Umbaumaßnahmen am Kaiserleikreisel der Betrieb einer Behelfsausfahrt auf die Autobahn der Erstellung der Wegeverbindung entgegenstand. Durch den Baufortschritt ist die Behelfsausfahrt inzwischen geschlossen. Die Wegeverbindung müsste nun zügig gebaut werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2022OFOF 598/5Wegeverbindung Oberrad - KaiserleiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. November 2022Sie sind hier
    VV 551Wegeverbindung Oberrad - Kaiserlei
    Anfrage
  3. 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 653Wegeverbindung Oberrad - KaiserleiStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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