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Reinigung der Raumluftfilter an der Wöhlerschule durch die Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: V
65 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, die vertraglich vereinbarte Reinigung der Raumluftfiltergeräte an der Wöhlerschule zu übernehmen. Dies ist bisher nicht geschehen, obwohl andere Schulen bereits entsprechende Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Die Eltern führen die Reinigungsarbeiten ehrenamtlich durch, was nicht nachhaltig ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann erdie vertraglich vereinbarte Reinigung der Raumluftfiltergeräte der Wöhlerschule endlich übernimmt.

Im Frühjahr 2021 hat der Förderverein der Wöhlerschule die durch Elternspenden und einen Zuschuss des Ortsbeirates finanzierten und angeschafften Raumluftfiltergeräte der Stadt Frankfurt vertraglich übereignet.

Hierbei hat sich die Stadt Frankfurt verpflichtet, die Reinigung der Filter zu übernehmen.

Dies ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen.

Die notwendigen, regelmäßigen Reinigungsarbeiten werden bisher ehrenamtlich von den Eltern durchgeführt. An anderen Schulen, welche die Raumluftfiltergeräte auf gleiche Arte und Weise angeschafft und der Stadt übertragen haben, wurden mittlerweile Firmen beauftragt, die die turnusmäßige Reinigung der Geräte durchführen.

Die Wöhlerschule wartet noch immer darauf, dass dies auch in ihrem Fall geschieht.

Kontext

Im Frühjahr 2021 hat der Förderverein der Wöhlerschule die durch Elternspenden und einen Zuschuss des Ortsbeirates finanzierten und angeschafften Raumluftfiltergeräte der Stadt Frankfurt vertraglich übereignet. Hierbei hat sich die Stadt Frankfurt verpflichtet, die Reinigung der Filter zu übernehmen. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen. Die notwendigen, regelmäßigen Reinigungsarbeiten werden bisher ehrenamtlich von den Eltern durchgeführt. An anderen Schulen, welche die Raumluftfiltergeräte auf gleiche Arte und Weise angeschafft und der Stadt übertragen haben, wurden mittlerweile Firmen beauftragt, die die turnusmäßige Reinigung der Geräte durchführen. Die Wöhlerschule wartet noch immer darauf, dass dies auch in ihrem Fall geschieht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2022OFOF 330/9Reinigung der Raumluftfilter an der Wöhlerschule durch die Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 15. September 2022Sie sind hier
    VV 490Reinigung der Raumluftfilter an der Wöhlerschule durch die Stadt Frankfurt
    Anfrage
  3. 4. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 2398Reinigung der Raumluftfilter an der Wöhlerschule durch die Stadt FrankfurtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 9
Sitzung 17 · 19.01.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 18 · 16.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 19 · 16.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 20 · 27.04.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 21 · 01.06.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 22 · 06.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 23 · 14.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 24 · 12.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33

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