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Unterstützung der Vereine bezüglich der explodierenden Energiekosten

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Unterstützung der Vereine im Stadtteil Kalbach-Riedberg angesichts der steigenden Energiekosten zu prüfen. Ziel ist es, die Vereine durch Zuschüsse, Beratung und aktive Unterstützung zu entlasten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu berichten, ob und wie es angedacht ist, die Vereine im Stadtteil bzgl. der Kostenbelastung durch explodierende Energiekosten zu unterstützen. Nicht nur Zuschüsse, sondern auch Beratung oder aktive Unterstützungsleistung mit dem Ziel der Verbrauchs-/Kostensenkung und weiteren energetischen Modernisierung kommen infrage.

Begründung

Auch die Vereine im Stadtteil Kalbach-Riedberg werden von den explodierenden Energiekosten in den kommenden Monaten belastet sein. Diese in den verfügbaren Budgets ungeplanten Ausgaben werden die Vereine in Teilen überfordern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2022OFOF 270/12Unterstützung der Vereine bezüglich der explodierenden EnergiekostenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 9. September 2022Sie sind hier
    VV 475Unterstützung der Vereine bezüglich der explodierenden Energiekosten
    Anfrage
  3. 21. November 2022Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2633Unterstützung der Vereine bezüglich der explodierenden EnergiekostenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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