Bücherschrank für Goldstein
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Am Försterpfad — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Baustellenparkplatz - Am Försterpfad14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baustellenparkplatz – Am Försterpfad05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Auskunftsersuchen vom 16.05.2017, V 448 entstanden aus Vorlage: OF 400/6 vom 01.05.2017
Betreff: Bücherschrank für Goldstein Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob öffentliche Flächen am Bürgerhaus in Goldstein (Goldsteinstraße 314) oder rund um den REWE-Markt (Am Försterpfad 1) für die Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks zur Verfügung stehen.
Begründung: Die öffentlichen Bücherschränke in den Stadtteilen Frankfurts sind Orte der Begegnung und beliebte Treffpunkte. Sie ermöglichen das kostenlose Austauschen, Ausleihen und Verschenken von Literatur. Daher besteht schon seit Langem der Wunsch nach einem öffentlichen Bücherschrank in Goldstein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1656 Antrag vom 10.10.2017, OF 503/6 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.11.2017, OIB 144 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2017OFOF 400/6Bücherschrank für GoldsteinOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2017Sie sind hierVV 448Bücherschrank für GoldsteinAnfrage
- 4. September 2017STST 1656Bücherschrank für GoldsteinStellungnahme
- 10. Oktober 2017OFOF 503/6Bücherschrank in GoldsteinOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. November 2017OIBOIB 144Bücherschrank in GoldsteinBudget-Initiative
- 19. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 76Bücherschrank in GoldsteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen