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Künftige Nutzung des Schulgebäudes in der Willemerstraße

Vorlagentyp: V
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 15.06.2012, V 420 entstanden aus Vorlage: OF 325/5 vom 30.05.2012

Betreff: Künftige Nutzung des Schulgebäudes in der Willemerstraße Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Welche Pläne bestehen seitens des Stadtschulamtes für die künftige Nutzung des Schulgebäudes in der Willemerstraße 10, im Stadtteil Sachsenhausen-Nord, nachdem die Abendhaupt- und Abendrealschule ab Beginn des Schuljahres 2012/2013 in ein neues Gebäude umziehen wird?

Begründung: Zu Beginn des kommenden Schuljahres wird die Abendhaupt- und Abendrealschule das Schulgebäude in der Willemerstraße 10 verlassen und umziehen. Dem Ortsbeirat 5 ist bekannt, dass schon seit geraumer Zeit Wünsche seitens der Schulgemeinde der Willemerschule, die im direkten Nachbargebäude (Willemerstraße 12) untergebracht ist, bestehen, die frei werdenden Räumlichkeiten zu nutzen. Auch die Schulgemeinde der Deutschherrnschule aus der sehr nahen Nachbarschaft hat für die frei werdenden Räumlichkeiten Bedarf angemeldet. Wie wird es also weitergehen und mit welcher zeitlichen Realisierung der neuen Nutzung des Schulgebäudes in der Willemerstraße 10 ist zu rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2012OFOF 325/5Künftige Nutzung des Schulgebäudes in der WillemerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 15. Juni 2012Sie sind hier
    VV 420Künftige Nutzung des Schulgebäudes in der Willemerstraße
    Anfrage
  3. 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1220Künftige Nutzung des Schulgebäudes in der WillemerstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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