Künftige Nutzung des Schulgebäudes in der Willemerstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Willemerstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.09.2026.
- Weitere Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich Dreieichstraße/Willemerstraße11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Eindeutige Signalisierung an der Straßenbahnquerung Dreieichstraße/Willemerstraße06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Beschleunigung der Baustelle in der Willemerstraße19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Willemerstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1220
Betreff: Künftige Nutzung des Schulgebäudes in der Willemerstraße Die Abendhaupt- und Abendrealschule wird voraussichtlich in den Herbstferien 2012 ihre bisherigen Räumlichkeiten verlassen. Die Aufteilung der Räumlichkeiten befindet sich derzeit in einem Planungsprozess. Es ist erforderlich, dass vor der endgültigen Entscheidung die schulische Gesamtsituation in Sachsenhausen betrachtet wird. Nach dem erfolgten Auszug der Abendhaupt- und Abendrealschule werden Begehungen der Räumlichkeiten erfolgen, um festzustellen, welche Arbeiten zu erledigen sind. Erst dann können definitive Aussagen über die zeitliche Realisierung erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2012OFOF 325/5Künftige Nutzung des Schulgebäudes in der WillemerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 15. Juni 2012VV 420Künftige Nutzung des Schulgebäudes in der WillemerstraßeAnfrage
- 13. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1220Künftige Nutzung des Schulgebäudes in der WillemerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab