Sicherheit an den Gleisanlagen im Riederwald
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 06.06.2011, V 41 entstanden aus Vorlage: OF 5/11 vom 19.05.2011
Betreff: Sicherheit an den Gleisanlagen im Riederwald Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Der Ortsbeirat hat bereits am 22.09.2009 die Sicherung der Bahnanlagen der DB im Bereich des Ortsbezirks einstimmig gefordert. Vor allem Kinder sollen am Betreten der zurzeit völlig ungesicherten Gleisanlagen im Bereich des Abenteuerspielplatzes Riederwald gehindert werden. Nach einem Antrag im Jahr 2010 (OM 4138 vom 19.04.2010) zum Sachstand, teilte der Magistrat mit, dass die Einzäunung bei der Planfeststellung für die nordmainische S-Bahn gefordert wird, oder Haushaltsmittel der Stadt beantragt werden. (ST 1077 vom 09.08.2010) Der Ortsbeirat fordert erneut die Sicherung der Bahnanlagen und bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der Fragen: - Wie weit ist der Planungsstand vorangeschritten? - Werden Haushaltsmittel der Stadt Frankfurt am Main für die Realisierung der Einzäunung bereit gestellt?
Begründung: Trotz aller Bemühungen wurde in dieser Angelegenheit kein Fortschritt erzielt. Erfreulicherweise werden die Spielanlagen im Licht- und Luftbad Riederwald in diesem Jahr erneuert und erweitert. Die Attraktivität für Kinder wird in diesem Bereich erhöht. Umso wichtiger ist es, für Sicherheit im Umfeld dieser Spielanlagen zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2011OFOF 5/11Sicherheit an den Gleisanlagen im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Juni 2011Sie sind hierVV 41Sicherheit an den Gleisanlagen im RiederwaldAnfrage
- 4. November 2011Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1183Sicherheit an den Gleisanlagen im RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen