Grabanlagen der Bürgermeister L. Klemann, O. Schubert, F. Schubert und R. Fey
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Bedeutung der Grabmäler von vier ehemaligen Bürgermeistern der Stadt Bergen-Enkheim zu prüfen und deren Status zu klären. Ziel ist es, die Grabstätten gegebenenfalls als erhaltenswerte Gräber oder Ehrengräber zu klassifizieren.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
Auf den Friedhöfen in Bergen und Enkheim sind folgende Gräber von vier ehemaligen Bürgermeistern von Bergen bzw. Bergen-Enkheim erhalten:
- Ludwig Klemann Bürgermeister von Bergen (Enkheim) von 1886 bis 1917. Die Grabanlage befindet sich auf dem Friedhof in Bergen, Gewann 2
- Oskar Schubert erster Bürgermeister von Bergen-Enkheim nach dem II Weltkrieg, eingesetzt von der amerikanischen Militärverwaltung von 1945 bis 31.03.1946
- Fritz Schubert gewählter Bürgermeister von 1946 bis 1966
- Rudolf Fey Nachfolger von Fritz Schubert von 1966 bis 31.12.1976, letzter Bürgermeister von Bergen-Enkheim
Beim Grab von Bürgermeister L. Kleemann handelt es sich um ein Einzelgrab auf dem Friedhof Bergen, bei den drei Nachkriegsbürgermeistern um eine abgetrennte Anlage von drei nebeneinander liegenden Gräbern auf dem Enkheimer Friedhof unterhalb der Trauerhalle.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge hierzu prüfen und berichten:
- Ist die Bedeutung der vier Persönlichkeiten und damit deren Grabmäler für die Historie der ehemaligen Stadt Bergen-Enkheim bekannt?
- Haben die Grabmäler einen Status hinterlegt (zum Beispiel als "erhaltenswerte Grabstätte")? Wenn ja: Welchen? Wenn nein: Warum nicht?
- Falls noch kein besonderer Status hinterlegt sein sollte: Welche Voraussetzungen sind notwendig um die Grabstätten als "erhaltenswerte Gräber" oder als "Ehrengräber" zu klassifizieren?
Grabanlage der drei Nachkriegsbürgermeister von Bergen-Enkheim Oskar Schubert, Rudolf Fey und Fritz Schubert (von links nach rechts) auf dem Friedhof Enkheim. | Grab von Ludwig Klemann auf dem Friedhof Bergen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2022OFOF 113/16Grabanlagen der Bürgermeister L. Klemann, O. Schubert, F. Schubert und R. FeyOrtsbeiratsantrag · FDP
- 31. Mai 2022Sie sind hierVV 417Grabanlagen der Bürgermeister L. Klemann, O. Schubert, F. Schubert und R. FeyAnfrage
- 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2084Grabanlagen der Bürgermeister L. Klemann, O. Schubert, F. Schubert und R. FeyStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen