Einmündung Throner in Rendeler Straße: Platz für einen Baum?
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Rendeler Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Einrichtung eines klar gekennzeichneten Fußbereichs auf der schraffierten Fläche an der Ecke Rendeler Straße / Throner Straße18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße24.06.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 394 entstanden aus Vorlage: OF 114/4 vom 03.04.2017
Betreff: Einmündung Throner in Rendeler Straße: Platz für einen Baum? Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob an der Einmündung der Throner in die Rendeler Straße ein Baumstandort ausgewiesen werden kann.
Begründung: In der gesamten Rendeler Straße gibt es kein Grün. Es gibt dafür auch wenig Platz. Ein geeigneter Standort für einen Baum könnte an der Einmündung der Throner Straße sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2017OFOF 114/4Einmündung Throner in Rendeler Straße: Platz für einen Baum?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. April 2017Sie sind hierVV 394Einmündung Throner in Rendeler Straße: Platz für einen Baum?Anfrage
- 10. Juli 2017STST 1183Einmündung Throner in Rendeler Straße: Platz für einen Baum?Stellungnahme
- 6. November 2017Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 2132Einmündung Throner in Rendeler Straße: Platz für einen Baum?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen