Frankfurter Westen: Heller Asphalt bei Straßensanierungen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um die Beantwortung von Fragen zum Einsatz von hellem Asphalt im Frankfurter Westen gebeten. Dies geschieht im Kontext des Klimawandels, um Möglichkeiten zur Temperaturabkühlung zu nutzen. Ziel ist es, den Anteil der Baumaßnahmen mit hellem Asphalt zu erhöhen und Erfahrungen zu sammeln.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie hoch ist im Frankfurter Westen der Anteil der Baumaßnahmen, in denen heller Asphalt verwendet wurde?
- Welche Erfahrungen wurden bereits bei einer Deckensanierung, in denen eine helle Asphaltdeckschicht auf einen bestehenden Unterbau gelegt wird, auch in Hinsicht auf das Verhalten bei Nässe, gemacht?
- Ist es geplant, grundsätzlich aufgehellten Asphalt einzusetzen?
Kontext
Da sich heller Asphalt weniger aufheizt und weniger Wärme an die Umgebung angibt, trägt er zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Der Magistrat begrüßt grundsätzlich den Einsatz von hellem Asphalt im öffentlichen Raum und prüft dessen Einsatz bei Straßenbauarbeiten. Aufgrund von vergleichsweise hohen Kosten und noch ausstehenden Untersuchungen wird er allerdings nicht bei allen Maßnahmen eingesetzt.
Dies vorausgeschickt
Begründung
In Zeiten des Klimawandels sollte jede Möglichkeit zur Temperaturabkühlung genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2022OFOF 455/6Frankfurter Westen: Heller Asphalt bei StraßensanierungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022Sie sind hierVV 379Frankfurter Westen: Heller Asphalt bei StraßensanierungenAnfrage
- 1. August 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1733Frankfurter Westen: Heller Asphalt bei StraßensanierungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen