Gymnasium Nied im Westend
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Auskunftsersuchen vom 13.03.2017, V 375 entstanden aus Vorlage: OF 210/2 vom 26.01.2017
Betreff: Gymnasium Nied im Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das zwischen Hansaallee, Miquelallee und Eschersheimer Landstraße zu bauende Gymnasium Nied tatsächlich Schüler aus dem Stadtteil Nied aufnehmen soll, oder ob es sich nu r um einen Stellvertreternamen für ein neues Gymnasium handelt, das anstelle des ursprünglichen Standortes Nied wegen der dortigen Altlastenproblematik nunmehr im Westend gebaut wird, aber dann auch zuvorderst für Schüler aus dem Westend und den umliegenden Stadtteilen zur Verfügung stehen wird.
Begründung: Ein Gymnasium für Schüler aus dem Stadtteil Nied im Westend anzusiedeln, bedeutet für diese unverhältnismäßig lange tägliche Fahrzeiten. Damit würde die intellektuelle Unfähigkeit der Schulplaner auf dem Rücken der Kinder zu deren Lasten ausgetragen. Da könnte man auch den Campus Westend demnächst nach Witzenhausen verlegen - oder besser noch, den Römer nach Schilda. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2017OFOF 210/2Gymnasium Nied im WestendOrtsbeiratsantrag · BFF
- 13. März 2017Sie sind hierVV 375Gymnasium Nied im WestendAnfrage
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1308Gymnasium Nied im WestendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen