Gymnasium Nied im Westend
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1308
Betreff: Gymnasium Nied im Westend Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Eine Schulbezirksbildung wie für Grundschulen (§ 143 des Hessischen Schulgesetzes) sieht das Schulgesetz für weiterführende Schulen nicht vor. Folglich bezieht sich die Frankfurter Schulentwicklungs- und Bildungsplanung bei den weiterführenden Schulen auch nicht auf einzelne Planungsbezirke oder Stadtteile, sondern aktuell auf die Gesamtstadt. Die weiterführenden Schulen decken somit gesamtstädtisch die Bedarfe ab und haben ein stadtweites Einzugsgebiet. Im integrierten Schulentwicklungsplan 2015 - 2019 ist die Entwicklung und Einführung von sechs Bildungsregionen als Organisationseinheiten für die Schulentwicklungsplanung als Maßnahme beschrieben. Zukünftig wird sich die Schulentwicklungsplanung demnach an sechs Bildungsregionen ausrichten. Das zwischen Hansaallee, Miquelallee und Eschersheimer Landstraße zu bauende Gymnasium Nied soll, wie auch alle anderen weiterführenden Schulen in Frankfurt, Schüler/innen aus der Gesamtstadt aufnehmen und nicht vorrangig aus dem Westend oder den umliegenden Stadtteilen. Der Name des Gymnasiums Nied ist ein Arbeitstitel und rührt aus dem ursprünglich vorgesehenen Standort. Die Schulgemeinde beschäftigt sich bereits mit der zukünftigen Namensgebung. Das Profil der Schule und auch die gemeinsame Entwicklung durch die Schulgemeinde sind wichtige Elemente bei der Namensfindung und spielen somit eine Rolle für die Schulentwicklung. Ein Bezug zum Stadtteil oder zu einem Straßennamen ist bei der Namensfindung nicht zwingend erforderlich. Zu den Aufgaben des Ortsbeirats gehört die Benennung von kommunalen Einrichtungen. Üblicherweise bezieht die Schulgemeinde den Ortsbeirat in die Namensfindung ein. Der vorgeschlagene Schulname wird abschließend vom Schulträger genehmigt (§ 142 des Hessischen Schulgesetzes).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2017OFOF 210/2Gymnasium Nied im WestendOrtsbeiratsantrag · BFF
- 13. März 2017VV 375Gymnasium Nied im WestendAnfrage
- 24. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1308Gymnasium Nied im WestendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab