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Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße

Vorlagentyp: V
22 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 31.05.2007, V 367

entstanden aus Vorlage: OF 390/9 vom 21.05.2007

Betreff:

Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße

Vorgang:

M 54/07

In dem o. g. Vortrag des Magistrats wird eine Vorplanung zur Radverkehrsprüfung in der Wilhelm-Epstein-Straße vorgestellt. Dabei wird im vierten Punkt darauf hingewiesen, dass auf GVFG/FAG Fördermittel verzichtet werden soll, ohne dies zu begründen.

Als Alternative hat der Magistrat im Bereich des Markuskrankenhauses die Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen planerisch untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass sich in beiden Varianten unter Einbeziehung des neuen Parkhauses die Stellplatzbilanz verbessern würde.

Dem steht Folgendes entgegen: Von den 190 Parkhausstellplätzen sind ca. 35 bis 40 für dortige Kleingärtner vorgesehen und eine größere Anzahl für Bedienstete des Krankenhauses. Der Rest kann gebührenpflichtig von den Krankenhausbesuchern genutzt werden.

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten,

  1. warum auf die Zuschüsse aus GVFG/FAG verzichtet wird, obwohl dies finanzielle Nachteile für die Stadt bedeutet;
  2. ob er die negative Entwicklung der Parkplatzsituation, insbesondere für Anwohner und Besucher, nicht sehen will und was er zu tun gedenkt, um die negative Parkplatzentwicklung zu vermeiden, zumindest aber zu verringern.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. März 2007MM 54Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-StraßeMagistratsvortrag
  2. 21. Mai 2007OFOF 391/9Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 31. Mai 2007Sie sind hier
    VV 367Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße
    Anfrage
  4. 23. August 2007Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1363Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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