Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße
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Auskunftsersuchen vom 31.05.2007, V 367
entstanden aus Vorlage: OF 390/9 vom 21.05.2007
Betreff:
Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße
Vorgang:
M 54/07
In dem o. g. Vortrag des Magistrats wird eine Vorplanung zur Radverkehrsprüfung in der Wilhelm-Epstein-Straße vorgestellt. Dabei wird im vierten Punkt darauf hingewiesen, dass auf GVFG/FAG Fördermittel verzichtet werden soll, ohne dies zu begründen.
Als Alternative hat der Magistrat im Bereich des Markuskrankenhauses die Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen planerisch untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass sich in beiden Varianten unter Einbeziehung des neuen Parkhauses die Stellplatzbilanz verbessern würde.
Dem steht Folgendes entgegen: Von den 190 Parkhausstellplätzen sind ca. 35 bis 40 für dortige Kleingärtner vorgesehen und eine größere Anzahl für Bedienstete des Krankenhauses. Der Rest kann gebührenpflichtig von den Krankenhausbesuchern genutzt werden.
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten,
- warum auf die Zuschüsse aus GVFG/FAG verzichtet wird, obwohl dies finanzielle Nachteile für die Stadt bedeutet;
- ob er die negative Entwicklung der Parkplatzsituation, insbesondere für Anwohner und Besucher, nicht sehen will und was er zu tun gedenkt, um die negative Parkplatzentwicklung zu vermeiden, zumindest aber zu verringern.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2007MM 54Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-StraßeMagistratsvortrag
- 21. Mai 2007OFOF 391/9Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 31. Mai 2007Sie sind hierVV 367Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-StraßeAnfrage
- 23. August 2007Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1363Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen