Stand Bauvorhaben Schwälmer Straße und neue Saalbaukapazitäten für Bockenheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den aktuellen Planungsstand des Umbaus des ehemaligen Saalbaus Schwälmer Straße sowie über die Schaffung neuer Wohnraumkapazitäten gebeten. Zudem wird nach dem Standort und Zeitraum für den Ersatz an Saalbaukapazitäten im Kernbereich Bockenheims gefragt.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebetenzu berichten,
- wie der aktuelle Planungsstand für den Umbau des ehemaligen Saalbau Schwälmer Straße ist und welche Wohnraumkapazitäten im geförderten Wohnungsbau letztendlich an dem Standort neu geschaffen werden;
- an welchem Standort und in welchem Zeitraum der Magistrat beabsichtigt, für den Kernbereich Bockenheims einen Ersatz an Saalbaukapazitäten zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2022OFOF 297/2Stand Bauvorhaben Schwälmer Straße und neue Saalbaukapazitäten für BockenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2022Sie sind hierVV 354Stand Bauvorhaben Schwälmer Straße und neue Saalbaukapazitäten für BockenheimAnfrage
- 8. Juli 2022STST 1590Stand Bauvorhaben Schwälmer Straße und neue Saalbaukapazitäten für BockenheimStellungnahme
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 2344Stand Bauvorhaben Schwälmer Straße und neue Saalbaukapazitäten für BockenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen