TC Kalbach: Ausweitung der Tennisanlage
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob Planungen zur Neugestaltung und Erweiterung der Tennisanlage TC Kalbach bestehen. Hintergrund ist die massive Zunahme der Mitglieder aufgrund des Wachstums des Stadtteils Kalbach-Riedberg, was zu einem Aufnahmestopp führte.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob es beim Sportdezernat derzeit Planungen zur Neugestaltung - insbesondere auch im Hinblick auf eine Erweiterung - der Tennisanlage TC Kalbach gibt und, falls ja, wie weit diese fortgeschritten sind und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Nach den vorliegenden Informationen prüft derzeit die UntereNaturschutzbehörde, ob eine Ausweitung der Anlage möglich ist.
Begründung
Der TC Kalbach hat in den letzten Jahren, bedingt durch das Wachstum des Stadtteils Kalbach-Riedberg, eine massive Zunahme der Mitglieder verzeichnet. In diesem Herbst musste sogar ein Aufnahmestopp verhängt werden, da die wenigen Tennisplätze mittlerweile nicht mehr ausreichen, um einen ordentlichen Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Weitere Plätze sowie eine Tenniswand auf den angrenzenden Flächen werden dringend benötigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2021OFOF 130/12TC Kalbach: Ausweitung der TennisanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2022Sie sind hierVV 297TC Kalbach: Ausweitung der TennisanlageAnfrage
- 25. März 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 775TC Kalbach: Ausweitung der TennisanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen