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Gefährlicher Zebrastreifen vor dem Haus Kirschwaldstraße 1

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 07.02.2012, V 263 entstanden aus Vorlage: OF 166/10 vom 24.01.2012

Betreff: Gefährlicher Zebrastreifen vor dem Haus Kirschwaldstraße 1 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Überquerung der Kirschwaldstraße an dem im Betreff genannten Zebrastreifen sicherer gemacht werden kann. Sinnvoll wäre den Zebrastreifen instandzusetzen und per Warnhinweis vorher anzukündigen.

Begründung: Der Zebrastreifen, wie auch die gesamte Kirschwaldstraße zwischen Hügelstraße und Karl-von-Drais-Straße, hat neben anderen Funktionen auch eine Schulwegfunktion für Kinder die zur Münzenbergerschule bzw. zu den Schulen am Dornbusch wollen. Durch eine Änderung der Verkehrsführung vor einiger Zeit, wurde sowohl das bis dahin bestehende Linksabbiegeverbot von der Kirschwaldstraße in die Hügelstraße, als auch durch das Anbringen eines Haltebalkens auf der Hügelstraße das rasante Linksabbiegen von der Hügelstraße in die Kirschwaldstraße ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2012OFOF 166/10Gefährlicher Zebrastreifen vor dem Haus Kirschwaldstraße 1Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. Februar 2012Sie sind hier
    VV 263Gefährlicher Zebrastreifen vor dem Haus Kirschwaldstraße 1
    Anfrage
  3. 7. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 675Gefährlicher Zebrastreifen vor dem Haus Kirschwaldstraße 1Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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