Versorgungssicherheit Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und Fernwärme
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zur Versorgungssicherheit in Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und Fernwärme gebeten. Hintergrund sind wiederholte Stromausfälle, die Fragen zur Stabilität der Versorgung aufwerfen. Ziel ist es, die Ursachen und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit zu klären.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
- Wodurch wurden die beiden Stromausfälle in Teilen des Riedbergs von jeweils über einer Stunde im September und Oktober 2021 hervorgerufen?
- Wurden die dabei identifizierten Fehlerquellen nachhaltig beseitigt?
- Drohen künftig aus anderen Gründen häufigere Stromausfälle?
- Falls es zu einem längeren Stromausfall (mehr als 12 Stunden) kommen sollte:
- a)Wie lange ist die Versorgung mit Trinkwasser gewährleistet?
- b)Wie lange ist die Versorgung mit Fernwärme gewährleistet?
- c)Sollte die Versorgung mit Wasser oder Fernwärme nicht unabhängig von der Stromversorgung zu gewährleisten sein: Welchen Aufwand würde es erfordern, eine solche Entkopplung zu erreichen? Würde dies Folgeaufwände seitens der Immobilienbesitzer zur Wirksamkeit erfordern?
Begründung
Im September und Oktober kam es zumindest in Teilen des Riedbergs zu Stromausfällen von jeweils mehr als einer Stunde. Dies weckt Zweifel an der Stabilität der Stromversorgung und auch an etwaigen Folgen für andere Versorgungsgüter.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021OFOF 134/12Versorgungssicherheit Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und FernwärmeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2021Sie sind hierVV 239Versorgungssicherheit Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und FernwärmeAnfrage
- 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 650Versorgungssicherheit Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und FernwärmeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen